Leistung und Ablauf
Unsere Leistung
Wir prüfen Ihre Angaben, übertragen sie auf den amtlichen Vordruck (GewA 1, 2 oder 3, einschließlich erforderlicher Beiblätter) und senden ihn per Einschreiben an die zuständige Behörde. Den Versand dokumentieren wir, den Status sehen Sie jederzeit unter „Antragsstatus“. Die Kosten werden Ihnen im letzten Schritt vor der Beauftragung vollständig angezeigt.
Was wir tun – und was nicht
- Wir nehmen Ihren Serviceauftrag an, prüfen und bereiten das Formular vor.
- Wir übermitteln es per Einschreiben an die bestätigte zuständige Stelle und dokumentieren den Versand.
- Die behördliche Bearbeitung, Bestätigung und Gebührenerhebung erfolgt durch die Behörde. Ein Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ ist keine behördliche Anmeldung und keine Genehmigung.
- Die Gewerbeanzeige ersetzt keine fachliche Erlaubnis und löst keine automatische steuerliche Anmeldung aus.
Betriebsverlegung
Seit 01.11.2025 wird eine vollständige Verlegung in einen anderen Meldebezirk nur noch bei der neu zuständigen Behörde angezeigt; diese informiert die bisherige Behörde (§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO, § 3 Abs. 2a GewAnzV). Eine gesonderte Abmeldung ist dann nicht erforderlich – wir bestellen und berechnen sie auch nicht.
Zuständigkeit
Die zuständige Stelle ermitteln wir anhand der amtlichen Gemeindezuordnung der Betriebsstätte, nicht allein anhand der Postleitzahl. Vor dem Versand bestätigen wir Anschrift und Einreichungsverfahren der Stelle.